TEILLEGALISIERUNG UND GESETZESLAGE

Am 16. August 2023 hat das Kabinett den Gesetzesentwurf eines Cannabisgesetzes (CanG) beschlossen. Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Bundesminister Lauterbach den Regierungsentwurf sowie eine Präventionskampagne für Jugendliche der Öffentlichkeit vor. Grünhorn begrüßt den Gesetzentwurf, sieht aber weiteren Verbesserungsbedarf beim Zugang zu medizinischem Cannabis für alle Patientinnen und Patienten.

Kernelemente des Gesetzes sind die Teillegalisierung des privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbaus für Erwachsene zum Eigenkonsum und der Start einer Aufklärungskampagne für Kinder und Jugendliche.

Des Weiteren soll Medizinalcannabis aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen werden. Zukünftig wäre dann die Ausstellung auf einem normalen Rezept ausreichend.

Nach Vorstellung der Bundesregierung soll das Cannabis-Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Bundestag berät voraussichtlich ab September über den Entwurf.
Pressemitteilung

QUALIFIZIERUNGSMASSNAHMEN FÜR ÄRZTE

Aktuell berät auch der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) über weitere Facharztgruppen, die keine Anträge auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen und MD (Medizinischer Dienst) stellen müssen. Derzeit kann Cannabis nur im Rahmen der SAPV bundesweit ohne Antrag verordnet werden.

In NRW ermöglicht ein Selektivvertrag nach § 140, zwischen der AOK Nordrhein/Hamburg und der DGS unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung ohne Antrag Cannabis auf Rezept zu verordnen.

Basis für die vereinfachte Verordnung entsprechender Präparate ist die besondere Qualifizierung der teilnehmenden Vertragsärztinnen und -ärzte.

Ärztinnen und Ärzte ohne die Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und/oder „Palliativmedizin“

qualifizieren sich über das 20-stündige Online-Curriculum „Schmerzkompetenz Cannabis“ mit anschließender erfolgreicher Teilnahme an der Lernzielerfolgskontrolle.
Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und/oder „Palliativmedizin“

qualifizieren sich direkt über die erfolgreiche Teilnahme an der Lernzielerfolgskontrolle „Schmerzkompetenz Cannabis“.
Der Ausblick aus diesen Maßnahmen und Ereignissen in der Bundespolitik zeigt aus unserer Perspektive in die richtige Richtung der Entbürokratisierung im Bereich Verordnung von Cannabis. Gleichermaßen sollen Großhandel, Apotheken und Ärztinnen und Ärzte von der Entnahme aus dem BTM Gesetz profitieren. Die gewonnene Zeit können wir in das Wohl der Patientinnen und Patienten investieren!

PRAXISHILFE

Die Grünhorn Academy stellt umfangreiche Informationen und Hilfestellungen in der Praxis bereit. Hier finden Sie auch eine Ausfüllhilfe für den Antrag einer Therapie mit medizinischem Cannabis.
Anleitung zum Antrag auf Kostenübernahme
Wenn Sie weitere Fragen, Anmerkungen oder Wünsche haben können Sie sich jederzeit an medical@gruenhorn.de wenden.
Viele Grüße aus Leipzig

Carsten Schütz
Pharmareferent, AMG §75