Aktuell berät auch der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) über weitere Facharztgruppen, die keine Anträge auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen und MD (Medizinischer Dienst) stellen müssen. Derzeit kann Cannabis nur im Rahmen der SAPV bundesweit ohne Antrag verordnet werden.
In NRW ermöglicht ein Selektivvertrag nach § 140, zwischen der AOK Nordrhein/Hamburg und der DGS unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung ohne Antrag Cannabis auf Rezept zu verordnen.
Basis für die vereinfachte Verordnung entsprechender Präparate ist die besondere Qualifizierung der teilnehmenden Vertragsärztinnen und -ärzte.
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